Datenschutzgrundverordnung

Liebe Mitglieder des Fördervereins AEG aktiv e.V., liebe Besucher unserer Webseite,

am 25.05.2018 gelten die Vorschriften der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Ein Verein darf aufgrund des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG beim Vereinseintritt (Aufnahmeantrag oder Beitrittserklärung) und während der Vereinsmitgliedschaft nur solche Daten von Mitgliedern erheben, die für die Begründung und Durchführung des zwischen Mitglied und Verein durch den Beitritt zustande kommenden rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlich sind. Damit dürfen alle Daten erhoben werden, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder (wie etwa Name, Anschrift, in der Regel auch das Geburtsdatum, ferner Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer) erforderlich sind. Die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse soll dem Mitglied freigestellt werden.

Welche Daten der Verein zur satzungsmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt finden Sie in unserem Hinweis zur Datenerhebung.

Bzgl. unserer Webseite verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.