Liebe Mitglieder des Fördervereins des Albert-Einsteins-Gymnasiums,
aktuell erreichen uns viele Kündigungen der Mitgliedschaft aufgrund der Einladung zu unserer Mitgliederversammlung am 21.10.2020. Laut Satzung des Vereins muss die Kündigung zum Beginn des neuen Schuljahres vorliegen. Verspätete Kündigungen können erst zum Ende des Schuljahres 2020/2021 berücksichtigt werden. Somit kann eine Kündigung nach dem September 2020 erst in 2021 berücksichtigt werden.
Gerade in den aktuellen Zeiten von Corona hoffen wir hier auf Ihr besonderes Verständnis.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!