Die wichtigsten Änderungen:
- Wegfall der Maskenpflicht am Platz: Im Klassenzimmer oder Betreuungsraum: Für Schüler/innen gilt Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum, am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.
Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei:
- Eintritt der sog. Alarmstufe
- Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
Maskenpflicht:
- Maskenpflicht gilt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume, beispielsweise im Lehrerzimmer.
- Maskenpflicht für Personen, die am Unterricht oder in der Betreuung mitwirken: keine Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands. Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
- Auf freiwilliger Basis können auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.