Corona Verordnung Schule ab 18.10.2021

Die wichtigsten Änderungen:

  • Wegfall der Maskenpflicht am Platz: Im Klassenzimmer oder Betreuungsraum: Für Schüler/innen gilt Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum, am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.

Wiedereinführung der Maskenpflicht im Klassenzimmer- und Betreuungsraum bei:

  • Eintritt der sog. Alarmstufe
  • Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht gilt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume, beispielsweise im Lehrerzimmer.
  • Maskenpflicht für Personen, die am Unterricht oder in der Betreuung mitwirken: keine Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands. Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
  • Auf freiwilliger Basis können auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Die vollständige Verordnung finden Sie hier:

CoronaVO Schule ab 18.10.2021