Die wichtigsten Änderungen
Von der schulischen Testpflicht ausgenommen sind nun alle quarantänebefreiten Personen
(Definition siehe Schaubild Seite 7).
Quarantänebefreiten Personen werden zwei Schnelltests pro Woche zur freiwilligen Testung angeboten.
Das Schnelltesten an Schulen geht entsprechend der gültigen Teststrategie bis zu den Osterferien weiter (Stand heute). Das Land stellt nach wie vor Schnelltests für Schüler/innen und das gesamte Personal an Schulen zur Verfügung.