Die wichtigsten Änderungen:
- Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist.
- Bis einschließlich 26. September 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz; dies gilt auch für die Pflicht, bei Sicherheits- oder Hilfestellungen im Sportunterricht und bei außerunterrichtlichen Schulsportveranstaltungen eine medizinische Maske zu tragen.
Die vollständigen Verordnungen finden Sie hier:
CoronaVO Schule ab 31.07.2021 Änderungen CoronaVO Schule ab 31.07.2021