7. Rechte der betroffenen Person

a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber
eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber
zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine
betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu
jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom
Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die
Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.
Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person
Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen
    Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern
    in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden,
    oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden
    personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den
    Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden:
    Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß
    Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige
    Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten
    Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
    Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene
    Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern
    dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die
    geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich
hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.