Niemand sollte aus finanziellen Gründen an der Teilnahme von außerschulischen Veranstaltungen ausgeschlossen werden!
Diese Prämisse ist der Schule und auch dem Förderverein AEG aktiv e.V. sehr sehr wichtig!
Jeder kann aus verschiedenen Gründen in eine finanzielle Notlage geraten. Kein Grund sich zu schämen! Sofern es Ihnen aktuell nicht möglich ist die Kosten für eine außerschulische Veranstaltung (Klassenfahrt, etc.) aufzubringen, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Förderverein. Hierzu wenden Sie sich einfach an unsere Schulsozialarbeiter, Frau Schwaiger und Herr Kempe, die mit Ihnen diskret und ohne Information an die Schule eine schnelle Lösung finden (zinsloses Darlehen mit Ratenzahlung, Zahlungsaufschub oder Vollförderung durch den Verein).
Ihr Kind wird auf jeden Fall an der Veranstaltung teilnehmen können!
Staatliche Unterstützung
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Voraussetzungen und Zuständigkeiten
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Leistungen?
Für Bildung und Teilhabe ist gewöhnlich der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Im Landkreis Reutlingen kann dies das Landratsamt Reutlingen, das Jobcenter Landkreis Reutlingen oder die Stadt Reutlingen sein.
Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der jeweils für Sie zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls wird Ihr Antrag an die für Ihren Wohnort zuständige Stelle weitergeleitet. Vom Landratsamt Reutlingen, vom Job Center Landkreis Reutlingen oder von der Stadt Reutlingen erhalten Sie anschließend einen Bescheid.
Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich direkt an das für sie zuständige Jobcenter Landkreis Reutlingen.
Bei Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sowie Leistungen nach SGB XII und Wohnort im Stadtgebiet Reutlingen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Reutlingen.
Im Landkreis Reutlingen sind je nach Grundleistung unterschiedliche Ansprechpartner vorhanden. Bei Leistungen nach dem AsylbLG oder Leistungen nach dem SGB XII wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige/-n Sachbearbeiter/-innen, welche/-r Ihren aktuellen Leistungsbescheid nach AsylbLG oder SGB XII bearbeitet hat.
Hier finden Sie die Antragsformulare
Info und Antragsformulare Bildungs- und Teilhabe Paket:
Stadt Reutlingen – Info Bildungs- und Teilhabepaket
Informationsblatt Bildung und Teilhabe
Bestätigung der Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
Bestätigung der Kosten für Ausflug
Schülerbeförderungskosten – Bestätigung der Schule
Bin ich anspruchsberechtigt für Wohngeld oder Kinderzuschlag und somit auch anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket?
Grundvoraussetzung für diese Leistungen ist, dass kein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Auch bei Wohneigentum besteht die Möglichkeit einen Lastenzuschuss zu beantragen.
Hier können Sie selbst Ihren Anspruch prüfen:
Wohngelder
Kinderzuschlag
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Wohngeld, Kinderzuschlag bzw. den Antrag für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe Paket?
Info und Antragsformulare Wohngeld:
Stadt Reutlingen – Info Wohngeld
Info und Antragsformulare Kinderzuschlag:
Stadt Reutlingen – Info Kinderzuschlag
Merkblatt Kinderzuschlag
Für weitere Fragen oder sollten Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Sozialarbeit und/oder an den Vorstand des Fördervereins AEG aktiv e.V. wenden.
Kontaktdaten:
Schulsozialarbeit:
E-Mail: schulsozialarbeit@aeg-reutlingen.de
Tel.: 07121/3034936
Angelika Gröner
Tel.: 01786622010
E-Mail: groener@aeg-reutlingen.de
Stephan Kempe
Tel.: 015750386081
E-Mail: kempe@aeg-reutlingen.de
Verein AEG aktiv e.V.:
Rommelsbacher Straße 63
72760 Reutlingen
Tel.: 07121/963005
E-Mail: vorstand@aeg-aktiv.de